Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Patientinnen und Patienten bereits einer Organ- und Gewebespende widersprechen und mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen.
Der Organspendeausweis macht für jeden Sinn. Denn egal ob Sie sich für eine Organspende oder gegen eine Organspende entscheiden, trägt er entscheidend dazu bei, dass Ihre Entscheidung respektiert und umgesetzt wird.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine sehr individuelle und persönliche Entscheidung. Bei der BZgA finden Sie nützliche Informationen zum Bestellen oder als Download. Organspendeausweis als Plastikkarte gibt es bei uns in der Praxis (kostenlos).